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   LAG Köln, 14.06.1996 - 4 Sa 177/96   

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LAG Köln, 14.06.1996 - 4 Sa 177/96 (https://dejure.org/1996,1752)
LAG Köln, Entscheidung vom 14.06.1996 - 4 Sa 177/96 (https://dejure.org/1996,1752)
LAG Köln, Entscheidung vom 14. Juni 1996 - 4 Sa 177/96 (https://dejure.org/1996,1752)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstweilige Verfügung; Unterlassung; Arbeitskampf; Streik; Interessenabwägung; Verfügungsgrund; Tarifvertrag; Friedenspflicht; Arbeitgeberverband

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    GG Art 9 Abs. 3; TVG §§ 1, § 2; ZPO § 938, 940
    Einstweiliger Rechtsschutz: einstweilige Verfügung auf Unterlassung eines Arbeitskampfes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1997, 327
 
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Wird zitiert von ... (30)

  • LAG Hessen, 09.09.2015 - 9 SaGa 1082/15

    Ein Arbeitskampf, der um ein tariflich nicht regelbares Ziel geführt wird, ist

    Besteht ein Verfügungsanspruch, hat zur Prüfung, ob eine auf Unterlassung eines Arbeitskampfes gerichtete einstweilige Verfügung im Sinne des § 940 ZPO zur Abwendung wesentlicher Nachteile nötig erscheint, eine Interessenabwägung stattzufinden, in die sämtliche in Betracht kommenden materiell-rechtlichen und vollstreckungsrechtlichen Erwägungen sowie die wirtschaftlichen Auswirkungen für beide Parteien einzubeziehen sind (vgl. Hess. LAG 7. November 2014 - 9 SaGa 1496/14 - Rn. 230; Hess. LAG 9. August 2011 - 9 SaGa 1147/11 - Rn. 29, [...]; LAG Baden-Württemberg 31. März 2009 - 2 SaGa 1/09 - Rn. 49, NZA 2009, 631 [LAG Baden-Württemberg 31.03.2009 - 2 SaGa 1/09] ; LAG Köln 14. Juni 1996 - 4 Sa 177/96 - AP Nr. 149 zu Art. 9 GG Arbeitskampf).
  • LAG Hessen, 07.11.2014 - 14 SaGa 1496/14

    1. Nach Aufgabe des Grundsatzes der Tarifeinheit ist es möglich, dass

    Denn auch bei dem Anlegen des strengeren Prüfungsmaßstabs für den Erlass einer einstweiligen Verfügung ist jedenfalls zu berücksichtigen, dass schwierige, höchstrichterlich nicht entschiedene Rechtsfragen ggf. in einem Hauptsacheverfahren geklärt werden müssen (vgl. LAG Köln 14. Juni 1996 - 4 Sa 177/96 - AP Nr. 149 zu Art. 9 GG Arbeitskampf; ErfK/Dieterich/Linsenmaier 14. Aufl. Art. 9 GG Rn. 228; Bertzbach in Däubler Arbeitskampfrecht 3. Aufl. § 24 Rn. 21; Otto Arbeitskampf und Schlichtungsrecht S. 420; GK-ArbGG/Vossen Stand: April 2012 § 62 Rn. 81a ).

    Besteht ein Verfügungsanspruch, hat zur Prüfung, ob eine auf Unterlassung eines Arbeitskampfes gerichtete einstweilige Verfügung im Sinne des § 940 ZPO zur Abwendung wesentlicher Nachteile nötig erscheint, eine Interessenabwägung stattzufinden, in die sämtliche in Betracht kommenden materiell-rechtlichen und vollstreckungsrechtlichen Erwägungen sowie die wirtschaftlichen Auswirkungen für beide Parteien einzubeziehen sind (vgl. Hess. LAG 9. August 2011 - 9 SaGa 1147/11 - Rn. 29, Juris; LAG Baden-Württemberg 31. März 2009 - 2 SaGa 1/09 - Rn. 49, NZA 2009, 631; LAG Köln 14. Juni 1996 - 4 Sa 177/96 - AP Nr. 149 zu Art. 9 GG Arbeitskampf) .

    Deshalb wird in der Wissenschaft wohl überwiegend und zum Teil auch in der Rechtsprechung mit Recht vertreten, dass in einem einstweiligen Verfügungsverfahren rechtsfortbildende Überlegungen nicht angestellt werden müssen (vgl. LAG Köln 14. Juni 1996 - 4 Sa 177/96 - AP Nr. 149 zu Art. 9 GG Arbeitskampf; LAG Niedersachsen 2. Juni 2004 - 7 Sa 819/04 - Rn. 96, NZA-RR 2005, 200; ErfK/Dieterich/Linsenmaier 14. Aufl. Art. 9 GG Rn. 228; Otto Arbeitskampf- und Schlichtungsrecht S. 420; Bertzbach in Däubler Arbeitskampfrecht 3. Aufl. § 24 Rn. 21; Korinth Einstweiliger Rechtsschutz im Arbeitsgerichtsverfahren 2. Aufl. S. 362) .

  • LAG Hamm, 13.02.2015 - 18 SaGa 1/15

    Begründetheit einer einstweiligen Verfügung auf Beschäftigung

    Wenn der Verfügungsanspruch keinen rechtlichen Bedenken begegnet, sind keine besonderen Anforderungen an den Verfügungsgrund zugunsten des die Weiterbeschäftigung begehrenden Arbeitnehmers zu stellen, denn ein berechtigtes Interesse des Arbeitsgebers an der Aufrechterhaltung eines offenkundig rechtswidrigen Zustandes ist nicht anzuerkennen (LAG Hessen, Urteil v. 28.06.2010 - 16 SaGa 811/10; LAG Hamm, Urteil v. 08.11.2004 - 8 Sa 1798/04; LAG Köln, Urteil v. 14.06.1997 - 4 Sa 177/96; Korinth, Einstweiliger Rechtsschutz im Arbeitsgerichtsverfahren, 2. Auflage 2007, Rdnr. 94 m. w. N.).

    Bei einer schwierigen und ungeklärten Rechtslage sind die Anforderungen an den Verfügungsgrund jedoch nicht abzuschwächen (LAG Köln, Urteil v. 13.05.2005 - 4 Sa 400/05, Urteil v. 14.06.1996 - 4 Sa 177/96; Dunkl in Dunkl/Möller/Baur/Feldmeier, Handbuch des vorläufigen Rechtsschutzes, S. 129 f.).

  • LAG Düsseldorf, 17.08.2012 - 8 SaGa 14/12

    Äußerungen über Arbeitgeber wie "betrügen" und "bescheißen" während des Streiks

    Ob die einstweilige Verfügung darüber hinaus im Sinne von § 940 ZPO zur Abwendung wesentlicher Nachteile der Klägerin nötig erscheint und mithin auch ein Verfügungsgrund vorliegt, was bei Beurteilung von Streikmaßnahmen im Rahmen einer umfassenden Interessenabwägung festzustellen ist, in die materiell-rechtliche und vollstreckungsrechtliche Erwägungen sowie die wirtschaftlichen Auswirkungen für beide Parteien einzubeziehen sind (vgl. LAG Hessen, Urteil vom 09.08.2011 - 9 SaGa 1147/11, juris; LAG Köln, Urteil vom 14.12.1996 - 4 Sa 177/96, LAGE Art. 9 GG Arbeitskampf Nr. 63), bedarf keiner näheren Erörterung.
  • BVerfG, 07.04.2020 - 1 BvR 2674/15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche Untersagung von

    Die Beschwerdeführerin vertritt die - umstrittene - Auffassung, von einer Unterlassungsverfügung sei grundsätzlich abzusehen, wenn sich die Rechtswidrigkeit eines Arbeitskampfes nur aufgrund rechtsfortbildender Überlegungen begründen ließe, weil die Erkenntnismöglichkeiten im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes begrenzt seien (vgl. auch LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 3. August 2016 - 4 SaGa 2/16 -, juris, Rn. 64; LAG Niedersachsen, Urteil vom 2. Juni 2004 - 7 Sa 819/04 -, juris; Ahrendt, in: Däubler, Tarifvertragsgesetz, 4. Aufl. 2016, § 1 TVG Rn. 1243; Bünnemann, ZfA 2020, S. 44, 54; Wank, RdA 2009, S. 1, 11; Linsenmaier, in: Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 20. Aufl. 2020, Art. 9 GG Rn. 229; Treber, in: Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch, 18. Aufl. 2019, § 194 Rn. 52; dagegen LAG Köln, Urteil vom 14. Juni 1996 - 4 Sa 177/96 -, juris; LAG Hamm, Urteil vom 31. Mai 2000 - 18 Sa 858/00 -, juris, Rn. 57; LAG Köln, Urteil vom 13. Mai 2005 - 4 Sa 400/05 -, juris; Hergenröder, in: Henssler/Willemsen/Kalb, Arbeitsrecht Kommentar, 8. Aufl. 2018, Art. 9 GG Rn. 354; Korinth, Einstweiliger Rechtsschutz im Arbeitsgerichtsverfahren, 4. Aufl. 2019, Einstweiliger Rechtsschutz im Arbeitskampf Rn. 25).
  • LAG Köln, 10.03.2000 - 13 TaBV 9/00

    Betriebsratswahl - Wahlvorstand - Privatisierung - Umwandlung - Übergangsmandat

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  • LAG Köln, 12.12.2005 - 2 Ta 457/05

    Ärztestreik gegen kommunalen Arbeitgeber

    Zur Prüfung, ob eine auf Unterlassung eines Arbeitskampfes gerichtete einstweilige Verfügung im Sinne des § 940 ZPO zur Abwendung wesentlicher Nachteile nötig erscheint, hat eine Interessenabwägung stattzufinden, in die sämtliche in Betracht kommenden materiell-rechtlichen und vollstreckungsrechtlichen Erwägungen sowie die wirtschaftlichen Auswirkungen für beide Parteien einzubeziehen sind (vgl. Hessisches LAG, Urteil vom 02.05.2003 - 9 SaGa 637/03 -, LAG Köln, Urteil vom 14.06.1996 - 4 Sa 177/96 -).
  • ArbG Hameln, 07.05.2004 - 3 Ga 3/04

    Anspruch auf Unterlassung von Arbeitskampfmaßnahmen ; Parteifähigkeit von

    Neben den üblichen Verbandstarifverträgen ist eine weitere Regelung in auf den Arbeitgeber bezogenen Firmentarifverträgen zulässig, soweit noch keine abschließenden Regelungen in den Verbandstarifverträgen enthalten sind (BAG, Urteil vom 10. Dezember 2002, 1 AZR 96/02 , NZA 2003, 735, AP Nr. 162 Art. 9 GG Arbeitskampf; LAG Köln, Urteil vom 14. Juni 1996, 4 Sa 177/96 , AP Nr. 149 zu Art. 9 GG Arbeitskampf; Meyer, NZA 2004, 366 ff.; a.A. Reuter, NZA 01, 1097 ff.).

    Die Parteien dieses Tarifvertrages und deren Mitglieder sind an die beiderseitige Friedenspflicht in dem Umfang gebunden, wie bereits Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen ausdrücklich geregelt sind (BAG, Urteil vom 10. Dezember 2002, 1 AZR 96/02 , a.a.O.; LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 27. März 2003, 5 Sa 137/03 , Juris; LAG Köln, Urteil vom 14. Juni 1996, 4 Sa 177/96 , Juris).

  • LAG Baden-Württemberg, 31.03.2009 - 2 SaGa 1/09

    Sympathiestreik - Unterstützungsstreik - Arbeitskampf im Flugsicherungsbereich

    Hier ist eine Interessenabwägung der beteiligten Parteien vorzunehmen, in die sämtliche in Betracht kommenden materiell-rechtlichen und vollstreckungsrechtlichen Erwägungen sowie die wirtschaftlichen Auswirkungen für beide Parteien einzubeziehen sind (LAG Köln 14.06.1996 - 4 Sa 177/96 - LAGE, Art. 9 GG Arbeitskampf Nr. 63; Germelmann, a.a.O., Rdnr. 114 m.w.N.).
  • LAG Hessen, 22.07.2004 - 9 SaGa 593/04

    Tariffähigkeit

    Besteht ein Verfügungsanspruch, hat zur Prüfung, ob eine auf Unterlassung eines Arbeitskampfes gerichtete einstweilige Verfügung im Sinne des § 940 ZPO zur Abwendung wesentlicher Nachteile nötig erscheint, eine Interessenabwägung stattzufinden, in die sämtliche in Betracht kommenden materiell-rechtlichen und vollstreckungsrechtlichen Erwägungen sowie die wirtschaftlichen Auswirkungen für beide Parteien einzubeziehen sind (LAG Köln, Urteil vom 14. Juni 1996 - 4 Sa 177/96 - LAGE Art. 9 GG Arbeitskampf Nr. 63).
  • LAG Niedersachsen, 02.06.2004 - 7 Sa 819/04

    Zulässigkeit der Erkämpfung eines tariflichen Sozialplans im Wege eines Streiks ;

  • LAG Köln, 20.03.2001 - 6 Ta 46/01

    Beschäftigungsanspruch; Suspendierung; einstweilige Verfügung

  • LAG Köln, 21.11.2001 - 5 Sa 816/01

    Arbeitskampf; Firmentarifvertrag

  • LAG Köln, 13.05.2005 - 4 Sa 400/05

    Einstweilige Verfügung, Beschäftigung

  • LAG Hessen, 09.08.2011 - 9 SaGa 1147/11

    Einstweilige Verfügung - Untersagung eines angekündigten Streiks - Rücknahme

  • LAG Hamm, 31.05.2000 - 18 Sa 858/00

    Begriff der Streikmaßnahme; Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen

  • ArbG Köln, 21.06.2007 - 1 Ga 104/07

    Anspruch auf Unterlassung von Arbeitskampfmaßnahmen; Einstweilige Verfügung auf

  • LAG Hessen, 11.01.2007 - 9 SaGa 2098/06

    Einstweilige Verfügung gegen Arbeitskampf - Tarifzuständigkeit - Vorfeldkontrolle

  • LAG Köln, 28.02.2014 - 4 Ta 28/14

    Verweis auf Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe

  • LAG Köln, 28.07.2009 - 6 Ta 46/01

    Eilantrag eines leitenden Angestellten der Versicherungsbranche auf Beschäftigung

  • LAG München, 15.06.2005 - 6 Sa 602/05

    Solidaritätsstreik

  • LAG Hessen, 02.05.2003 - 9 SaGa 637/03
  • LAG Köln, 24.11.1998 - 13 Sa 940/98

    Zulässigkeit der Festlegung von Arbeitsinhalten durch einstweilige Verfügung;

  • ArbG Stuttgart, 11.06.2013 - 7 Ga 31/13

    Untersagung von Streiks, Warnstreiks und sonstigen Arbeitsniederlegungen zur

  • LAG Köln, 11.02.2000 - 4 TaBV 2/00

    Übergangsweise Funktion eines ehemaligen Personalrats als Betriebsrat bei

  • LAG Köln, 08.03.2002 - 4 TaBV 2/02

    Einstweilige Verfügung

  • LAG Hessen, 02.05.2003 - 9 Sa Ga 636/03

    Klage auf Unterlassen von Streikaufrufen; Rechtswidrigkeit des Streiks; Schutz

  • LAG Hessen, 02.05.2003 - 9 Sa GA 637/03
  • ArbG Köln, 15.12.2009 - 12 Ga 179/09

    Antrag auf Untersagung eines Warnstreiks bei der Bauer Druck Köln KG

  • ArbG Bremen, 24.06.1999 - 7 Ga 41/99

    Zulässigkeit der Durchführung von Arbeitskampfmaßnahmen; Rechtmäßigkeit von

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